Unser Leistungsspektrum umfasst gegenwärtig insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:
Rentenversicherung
- Anträge auf Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Erziehungsrente
- Vertretung im Widerspruchsverfahren sowie vor den Sozial- und Landessozialgerichten
- Krankenversicherung der Rentner und Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung
- Kontenklärung zur Geltendmachung rentenrechtlicher Zeiten und Beschaffung fehlender Unterlagen
- Beratung zu Versicherungspflicht, Beitrags- und Nachzahlungen sowie Erstattungen
- Prüfung von Renten-, Beitrags- und Rückforderungsbescheiden jeder Art, auch älteren Datums
- Korrekte Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (Aussiedler) und aus DDR-Zeiten
- Zeiten im Ausland und Sozialversicherungsabkommen
- Begleitung von Altersteilzeit-, Sozialplan- und Vorruhestandsmaßnahmen
- Betriebliche Altersversorgung und Zusatzversorgungseinrichtungen
- Fragen zur Versorgung im Bereich des öffentlichen Dienstes
- Gestaltung individueller Altersvorsorge
- Berufsständische Versorgungen (auch Landwirte und Künstler)
- Auswirkungen des Versorgungsausgleichs
Gesetzliche Unfallversicherung
- Verletztengeld und Verletztenrente z.B. nach Arbeits- und Wegeunfällen und im Ehrenamt
- Anerkennung von Berufskrankheiten
- Versicherungspflichten und -möglichkeiten sowie Beitragseinstufungen
Kranken- und Pflegeversicherung
- Krankengeldansprüche
- Beitragseinstufung
- Krankenversicherung der Rentner und Zuschuss zur freiwilligen bzw. privaten Krankenversicherung
- Einstufung der Pflegebebedürftigen
- Versicherungspflicht von Pflegepersonen
Schwerbehindertenrecht
Verfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft
- Anträge auf Gleichstellung und wegen Verschlimmerung
- Feststellung von Merkzeichen/Nachteilsausgleichen
- Rehabilitation
- Entschädigung (bei Impf-/Wehrdienstschaden, Opfer von Gewalt und Verfolgung)
Widerspruch und Klageverfahren
Statusfeststellung
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bestimmter Personengruppen birgt traditionell vielfältige Gefahren falscher Beurteilung in sich. Insbesondere folgende Personengruppen können betroffen sein:
- Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH/GmbH & Co. KG
- mitarbetende Angehörige (Ehegatten oder sonstige Angehörige)
- Selbstständige Lehrer und Erzieher
- Selbstständige Pflegepersonen
- Selbstständige, freiberuflich Tätige, Unternehmen