Über uns

Nach wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher sowie anschließend juristischer Ausbildung in Theorie und Praxis konzentrierte er seine Berufstätigkeit seit 2004 auf das Sozialrecht. Hier nahm er nach beruflichen Stationen im wirtschaftlichen, öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Bereich im Jahr 2007 die Tätigkeit als gerichtlich zugelassener Rentenberater und Rechtsbeistand auf.

Zulassung bei allen Sozial- und Landessozialgerichten.

Laufende Weiterbildung auf seinen Tätigkeitsgebieten ist ihm unfragliche Verpflichtung.
 

Was sind Rentenberater?
Rentenberater sind hochspezialisierte Fachleute im Sozialrecht. Sie beraten ihre Mandanten, vertreten sie außergerichtlich und gerichtlich und erstellen Gutachten und Berechnungen vielfältiger Art.

Ihre Aufgaben verrichten sie

  • rechtsberatend
  • rechtsgestaltend
  • streitverhütend

 
Außerdem sind Rentenberater:

  • ein Organ der Rechtspflege und unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Auftraggeber
  • streng gerichtlich geprüft und zugelassen
  • der Schweigepflicht unterworfen
  • für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
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